Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Erlebniswelt Strohofer

Die Benutzung der Erlebniswelt Strohofer ist mit Risiken verbunden; es muss mit Gefahren gerechnet werden. Der Nutzer (nachfolgend auch Besucher oder Vertragspartner genannt) muss ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Benutzung anwenden. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.

1. Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) zur Benutzung der „Erlebniswelt Strohofer“ der Autohof Strohofer GmbH (nachfolgend auch Veranstalter genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen des Besuchers der Anlage erkennen wir nicht an.
1.2. Die vorliegenden AGB werden entweder auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung oder durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses, wie auch durch die Platzierung auf der Homepage Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Jeder Besucher erklärt sich vor dem Betreten der „Erlebniswelt Strohofer“ mit seiner Unterschrift auf der „Tagesliste“ sowie der „Gruppenliste“ oder der Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (siehe 1.3) bereit, die AGB zur Kenntnis genommen, mit ihnen vorbehaltslos einverstanden und diese verstanden zu haben. Die Beachtung der AGB liegt in der Verantwortung des Benutzers. Soweit Fragen in Bezug auf die AGB bestehen, hat er sich vorher an das Personal zu wenden.
1.3. Im Falle der Benutzung der Anlage von Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter bzw. eine von diesem bevollmächtigte, aufsichtspflichtige Person diese AGB zur Kenntnis nehmen und den Minderjährigen erläutern, bevor der Minderjährige die Anlage benutzen darf. Eine Benutzung der Anlage durch Minderjährige ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bzw. einer von diesem bevollmächtigte, aufsichtspflichtige Person, ist nicht möglich. Aufsichtspersonen haften dafür, dass die von ihnen beaufsichtigten Minderjährigen die AGB beachten. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen, verstanden, akzeptiert und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.

2. Benutzungsvoraussetzungen
2.1. Die Kletteranlage darf nur mit der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Ausrüstung begangen werden. Das Betreten der Parcours ohne Sicherheitsausrüstung und vorheriger Einweisung ist strengstens verboten. Die Bogenschießanlage kann mit eigener Ausrüstung genutzt werden nach Absprache mit der Erlebniswelt Strohofer und Prüfung des Materials durch die anwesenden Trainer.
2.2. Die Benutzung der Anlage ist für Besucher ab vier Jahren oder einer Mindestkörpergröße von 110 cm erlaubt, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks keine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen. Schwangeren, Bandscheibengeschädigten sowie frisch Operierten wird von einem Besuch des Kletterwaldes abgeraten. Minderjährige Personen benötigen die Einverständniserklärung der Eltern oder des rechtlichen Betreuers. Die Nutzung der Kinderparcours und der Kletterwand ist für Kinder bereits ab ca. 3 Jahren nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet.
2.3. Hinweis für Kletteranlage: Kinder unter 14 Jahre müssen in unmittelbarer Begleitung eines Erwachsenen klettern, wobei jeder Erwachsene maximal drei Kinder gleichzeitig betreuen darf. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulkassen. Die Benutzung der unterschiedlichen Parcours ist größen- bzw. altersabhängig. Die einzelnen Parcours sind nur bei Erfüllung der deutlich ausgewiesenen Benutzungsbedingungen (Größe und Alter) zugänglich.
2.4. Hinweis für Bogenschießanlage: Kinder unter 14 Jahre dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.
2.5. Besucher, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, die Anlage zu benutzen.
2.6. Der für Gruppen, Vereine oder Firmen abgestimmte Veranstaltungsumfang bestimmt sich nach individueller Absprache zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der Veranstalter informiert den Kunden vor Veranstaltungsbeginn über besondere Anforderungen. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, Teilnehmer von einzelnen Angeboten oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer nicht die notwendigen körperlichen oder sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Eine Erstattung des Teilnehmerpreises erfolgt in diesem Falle nicht.
2.7. Der Veranstalter ist berechtigt, andere gleichwertige Leistungen zu erbringen, wenn die ursprünglich vereinbarten Leistungserbringung aus Gründen, die nicht der Veranstalter zu vertreten hat, unmöglich wird. Die Leistungen sind während des vereinbarten Zeitraums oder den Öffnungszeiten zu erbringen.
2.8. Der Nutzer der Anlage ist verpflichtet wetterfeste, belastungstaugliche Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Das Tragen der persönliche Kleidung muss derart sein, dass nichts loses an der Kleidung hängt wie z.B. Gürtel und Schlaufen, wo man sich im Gelände selbst gefährden kann. Persönliche Gegenstände sind sicher zu verwahren, sodass diese auch nicht bei Übungen herunterfallen können.

3. Verhaltens-, Sicherheits- und Benutzungsbestimmungen
3.1. Vor dem Begehen der Anlage, muss jeder Besucher (auch bei wiederholtem Besuch) an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen. Nach der Einweisung ist jeder Benutzer selbst für die eigene Sicherung sowie die Sicherung verbundener Dritter (aufsichtspflichtige Minderjährige) verantwortlich. Die Benutzung der Kletteranlage wie auch der Bogenschießanlage ist auf eignen Gefahr. Bei der Benutzung der Anlage sind die Verhalts-, Sicherheits- und Benutzungsbestimmungen sowie sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals bindend und unmittelbar Folge zu leisten. Kommt der Besucher den Anweisungen und diesen Verhalts-, Sicherheits- und Benutzungsbestimmungen nicht nach, kann die weitere Benutzung untersagt werden und ein Verweis von dem Gelände erfolgen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt dann nicht. Entsprechendes gilt, soweit die Benutzungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden.
3.2. Kletteranlage: Im eigenen Interesse aller Besucher dürfen bei dem Benutzen der Anlage keine Gegenstände, wie Schmuckstücke, Handy / Smartphones, Kameras, etc. mitgeführt werden. Piercings am Oberkörper sind entsprechend zu schützen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden und unter dem Helm fixiert werden, da andernfalls Verletzungen an Seilrollen drohen. Das Tragen von Gegenständen wie Halstücher und Schals während der Kletterzeit ist nicht gestattet. Der so genannte Expoglider-Shuttle muss stets vor dem Besteigen der Startplattformen auf das erste Profil, das sich vor dem Aufstieg befindet, aufgesteckt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Personals erfolgen. Im Zweifelsfall muss sofort ein Mitarbeiter herbeigerufen werden. Jedes Element darf nur von maximal einer Person begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal zwei Personen, gleichzeitig aufhalten. Um unnötige Staus zu vermeiden, sollten langsamere Teilnehmer an den Plattformen das Überholen ermöglichen. Beide Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Zu keinem Zeitpunkt darf ein Teilnehmer auf der Anlage ungesichert sein! Im Zweifelsfall ist ein Trainer/Betreuer herbeizurufen.
Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Handhabungen zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen sich umgehend mit dem Einweisungstrainer in Verbindung setzen und auf die Teilnahme verzichten.
3.3. Bogenschießanlage: In der Bogenschießanlage ist stets auf die Sicherheit Dritter zu achten. Auf Ziele darf nur geschossen werden, wenn sich keine Dritten in Schussrichtung aufhalten. Weitere Personen dürfen die Linie der Körpermitte der schießenden Person nicht überschreiten. Erst wenn alle Personen einer Schießgruppe die Pfeile verschossen haben, darf der Parcours zum Einsammeln der Pfeile betreten werden. Das Zielen auf Dritte ist ausdrücklich verboten und führt zu sofortigem Platzverweis.
3.4. Für Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt generelles Rauchverbot und haben sich von offenem Feuer bzw. Glut fernzuhalten. Nach jedem Toilettengang muss die Ausrüstung nochmals vom Trainer überprüft werden.
3.5. In der Erlebniswelt Strohofer und in der Kletter- & Schießanlage dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die durch Seile abgegrenzten Zonen dürfen nicht betreten werden. Hunde müssen an der Leine bleiben. Ein Aufenthalt mit Hunden unterhalb der Kletteranlage wie auch innerhalb der Bogenschießanlage ist verboten.

5. Rücktrittsbedingungen, Wetter und Höhere Gewalt
5.1. Die Erlebniswelt Strohofer behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours der Kletter- & Bogenschießanlage aus Sicherheitsgründen bezüglich nicht vorhersehbarer und höherer Gewalt (bspw. bei Feuer, Sturm, Gewitter etc.), Terror bzw. Terrorwarnungen oder Wartungsgründen jederzeit einzustellen. Die Erlebniswelt Strohofer behält sich ausdrücklich das Recht vor die Anlage zu schließen für Situationen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, wie z.B. Naturgewalten, Gewitter, Sturm. Soweit nach dem Beginn der Nutzung aus Sicherheitsgründen die Benutzung der Anlage eingestellt werden muss und die Erlebniswelt Strohofer dies nicht zu vertreten hat, kann keine Erstattung des Eintrittspreises erfolgen.
5.2. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder im Internet über die Öffnungszeiten zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingt kurzfristig geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
5.3. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
5.4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu dem in der Anmeldebescheinigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen.
5.5. Ohne Einhaltung einer Frist kann der Veranstalter den Nutzungsvertrag kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung in einem solchem Maß rechtswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ein striktes Alkohol- & Drogenverbot vor und während den Aktivitäten.
Eine Rückerstattung des Preises ist ausgeschlossen.

6. Ausrüstungsgegenstände
6.1. Die Sicherheitsausrüstung, die zur Begehung der Kletteranlage wie auch der Nutzung der Bogenschießanlage nötig ist, wird vom Veranstalter gestellt. Für die Kletteranlage besteht diese Ausrüstung aus Helm, Sicherheitsgurt, Sicherungsseil inkl. Karabiner/Expoglider. Für die Bogenschießanlage besteht die Ausrüstung aus einem Altersgerechten Bogen und Pfeilen. Die Ausrüstung ist Eigentum der Autohof Strohofer GmbH. Sie ist nicht übertragbar und darf während der Begehung der Anlage nicht abgelegt oder an Dritte übergeben werden.
6.2. Der Teilnehmer trägt für diese Gegenstände der Ausrüstung die Sorgfaltspflicht. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen direkt dem Sicherheitspersonal gemeldet werden. Bei groben Verstößen (Rauchen oder Toilettengänge im Gurt) droht sofortiger Ausschluss ohne Rückerstattung des Eintrittspreises und evtl. Schäden werden in Rechnung gestellt.
6.3. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt werden. Im Zweifelsfall ist ein Sicherheitstrainer zu Rate zu ziehen. Sie dürfen in keinem Fall vom Gelände entfernt werden. Sie müssen spätestens 2,5 Stunden (Kletterwald) und 1,5 Stunden (Bogenschießanlage) nach der erfolgten Einweisung zurückgegeben werden.
6.4. Im Falle einer schuldhaften Beschädigung der Ausrüstungsgegenstände und im Verlustfalle, ist der entstandene Schaden durch den Besucher zu ersetzen.
5.5. Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Besucher pro angefangene 30 Minuten einen Betrag in Höhe von EUR 5,00 zu zahlen.

7. Versicherung und Haftung
7.1. Die Autohof Strohofer GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Es wird nicht gehaftet für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum. Im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung haftet die Autohof Strohofer GmbH nur für Sach- und Vermögensschäden, die auf vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Handhabung mit der Führung betrauten Person/en zurückzuführen sind. Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der Autohof Strohofer GmbH.
7.2. Von den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung und Gefahr sowie nutzt der Teilnehmer die Anlagen der Erlebniswelt Strohofer auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Das Gelände umfasst natürliche Wald- und Wiesengrundstücke und Wege, die nicht derart abgesichert werden können, dass z.B. Stolpern, Ausrutschen über Wurzeln, Äste oder bei Nässe durch den Veranstalter ausgeschlossen werden kann. Sicheres Schuhwerk, persönliche richtige Kleidung und Sicherheitsausrüstung ist zu tragen. Betreten der Anlage auf eigene Gefahr. Rücktritts-, Kranken-, Haftpflicht-, sowie Unfallversicherung sind Sache des Teilnehmers.
7.3. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Personals übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
7.4. Der Besucher ist zur Befolgung der Anweisungen der von der Erlebniswelt Strohofer betrauten Person/en verpflichtet. Der Erlebniswelt Strohofer übernimmt keine Haftung für Schäden des Besucher oder Dritter, die infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der vom Erlebniswelt Strohofer beauftragten Person/en entstanden sind. Die Nichtbeachtung einer Anweisung kann den Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Veranstaltung zur Folge haben.

8. Bezahlung, Preise, Stornierung
8.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von uns ausgewiesenen Preise für die Benutzung der Anlage. 8.2. Die reguläre Nutzungsdauer ist von 2,5 Stunden der Kletteranlage und von 1,5 Stunden für die Bogenschießanlage. Im Falle einer Überschreitung dieser regulären Nutzungsdauer ist eine Nachzahlung von EUR 5,00 pro 30 Minuten pro Person zu entrichten.
8.3. Zahlungsbedingungen: Mit der Anmeldebestätigung und der Rechnung ist der Kunde zu der darauf ausgewiesenen Anzahlung verpflichtet. Die Anzahlung wird auf den Preis der Veranstaltung angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens am Tag des Veranstaltungsbeginnes fällig. Bei Bezahlung erfolgt diese in Bar vor dem Parkbesuch oder per Rechnung gemäß individueller Vereinbarung bei Gruppen, Vereinen und Firmen.
8.4. Stornierung: Der Kunde ist vor Beginn der Veranstaltung jederzeit zum Rücktritt berechtigt. Den Rücktritt muss der Teilnehmer schriftlich anzeigen. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der Tag der Zustellung des Rücktritts an die Erlebniswelt Strohofer. Bei einem Rücktritt kann die Erlebniswelt Strohofer eine Entschädigung verlangen.
Die prozentuale Entschädigung, bezogen auf den netto Gesamtpreis, beträgt für langfristige Rücktritte von der Anmeldung (bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn) 10% des netto Gesamtpreises der Veranstaltung.
Für kurzfristige Stornierungen gelten folgende Gebühren:
59. – 42. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%,
42. – 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%,
20. – 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%,
14. – 07. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%,
07. – 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90%.
Bei Nichtantritt der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.
Rücktrittsgebühren werden nicht fällig, wenn der Kunde für den oder die nicht antretenden Teilnehmer, Ersatzpersonen stellt.
8.5.Terminliche Umbuchungen auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Vertrages werden mit 10% des Gesamtpreises extra berechnet und sind sofort mit der Zustellung der Umbuchungsbestätigung fällig.

9. Foto und Videoaufnahmen
9.1. Der Veranstalter macht den Besucher darauf aufmerksam, dass zur Gewährleistung der Sicherheit die Anlage videoüberwacht wird.
9.2. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass Foto-, Film- und Kameraaufnahmen, die während seines Besuches in der Anlage gemacht wurden für Werbezwecken der Erlebniswelt Strohofer genutzt werden dürfen. Sollte ein Besucher (Vertragspartner) nicht damit einverstanden sein, hat er dies der Autohof Strohofer GmbH ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.
9.3. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Kameraaufnahmen zu nicht rein privaten Zwecken ist dem Besucher im gesamten Kletterwald verboten.

10. Datenschutz
10.1. Als Betreiber des „Erlebniswelt Strohofer“ erhebt die Autohof Strohofer GmbH nur die Daten, die notwendig sind, um die Anlage auf sicherheitstechnisch höchstem Niveau betreiben zu können. Die Erlebniswelt Strohofer gibt keine personenbezogenen Daten (Name, Email-Adresse, etc.) an Dritte heraus.
10.2. Bei Kontaktaufnahme per Email wird die Email-Adresse gespeichert und für eigene Werbe- und Informationszwecken verwendet.

11. Veranstalter „Erlebniswelt Strohofer“:
Autohof Strohofer GmbH
Scheinfelder Straße 15-23
96160 Geiselwind
Geschäftsführer: Anton und Ruth Strohofer
Betriebsleiter: Torsten Silbermann

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Geiselwind. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Geschäftssitz der Autohof Strohofer GmbH bzw. der zuständige Gerichtsstand für diese, soweit gesetzlich zulässig.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die dem erklärten Ziel nahekommt bzw. ersetzt.

14. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 1.Mai 2016 in Kraft.
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig

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